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AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen der VIL GmbH - Bildungskoffer

Inhaltsverzeichnis

A. Allgemeine Regelungen zu den Geschäftsbedingungen

B. Allgemeine Regelungen zu der Vertragsbeziehung

C. Besondere Vertragsbedingungen für den Bildungskoffer

D. Allgemeine Nutzungsbedingungen für Teilnehmer

E. Schlussbestimmungen

A. Allgemeine Regelungen zu den Geschäftsbedingungen

1.  Geltungsbereich, Änderungsbefugnis, Vertragsinhalt, Wechsel des Vertragspartners

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Geschäfte der   VIL GmbH Hans-Böckler-Straße 17 40764 Langenfeld,  (im Folgenden „VIL“) mit den Vertragspartnern (im Nachfolgenden „Kunder“).

1.2 VIL bietet Kunden (Unternehmen) die Möglichkeit Virtual-RealityTechnologie („VR-Technologie“) im Rahmen von Lernvideos, Lernanwendungen unter Verwendung von VR Brillen, durch den zeitlich unbeschränkten (=Kauf) bzw. zeitlich und inhaltlichen beschränkten (Miete/ Verschaffung von Nutzungsrechten) Erwerb von Hardware bzw. Software sowie eigenen und Drittinhalten zu nutzen.  

1.3 Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Absatz 1 BGB).  

1.4 Diese AGB sind wesentlicher Bestandteil jedes abgeschlossenen Vertrages. Sie gelten auch für die zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, ohne dass ihre erneute ausdrückliche Einbeziehung erforderlich ist.  Grundsätzlich gelten in der aufgezählten Reihenfolge die nachfolgenden vertragswesentlichen Regelungen:  o Einzelvertrag (insb. Angebot und Annahme);  o Besondere (produkt- bzw. leistungsbezogene) Vertragsbedingungen (BVB) der VIL, insbesondere für bestimmte Leistungen), o die Allgemeinen Nutzungsbedingungen für Teilnehmer, o die vorliegenden AGB.   Die jeweils gültige Fassung ist im Internet unter der Internetadresse https://www.vil.schule/agb/ einseh- und jederzeit abrufbar. Der Kunde hat dabei auch die Möglichkeit, die AGB sowie BVB auszudrucken oder zu speichern (pdf-Datei).

1.5 Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sowie Änderungen und Ergänzungen haben nur Gültigkeit, soweit sie von VIL anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen worden ist.

1.6 VIL kann die AGB jederzeit ohne Nennung von Gründen auch mit Wirksamkeit für ein bestehendes Vertragsverhältnis ändern. Über Änderungen wird VIL den Kunden mindestens 14 Werktage vor Inkrafttreten in Textform (E-Mail) informieren. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnisgabe der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die VIL gesondert hinweisen. Sollte eine Änderung die Leistungen abändern oder vom Inhalt abweichen, muss die gewollte Anpassung unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden zumutbar sein.

1.7 VIL kann die Durchführung vertraglich vereinbarter Lieferungen und Leistungen an Unterbeauftragte vergeben. VIL kann zudem ihre Rechte und/oder Pflichten aus dem Vertragsverhältnis auf einen oder mehrere Dritte übertragen (Vertrags- und/oder Schuldübernahme, Abtretung). Dem Kunden steht für den Fall der Vertrags- und/oder Schuldübernahme das Recht zu, sich von dem Vertrag zu lösen.  

B. Allgemeine Regelungen zu der Vertragsbeziehung  

2.  Vertragsangebot, Vertragsschluss und Vertragsanpassungen

2.1 Jedwede Präsentationen und sonstigen Leistungsbeschreibungen insbesondere unter dem Internetauftritt https://www.vil.schule sind unverbindlich.  

2.2 Die wesentlichen vertraglichen Regelungen sind in einem Einzelvertrag festzuhalten. Der Kunde gibt die gewünschte Leistung (VR-Brillen, Inhalte, Datum) sowie die persönlichen Daten an. Hat ein Dritter (insb. Vertriebspartner von VIL) beim Vertragsschluss mitgewirkt, erkennt VIL Einwendungen des Kunden nicht an, die der Kunde aus einem zusätzlichen Vertragsverhältnis mit dem Dritten herleitet.

2.3 Ein Vertrag kommt erst zu Stande, wenn VIL das Angebot des Kunden vorbehaltlos angenommen hat oder mit den geschuldeten Erfüllungshandlungen (z.B. Bereitstellung der konkreten Leistungen) beginnt. Der Kunde verzichtet in letzterem Fall auf den Zugang der Annahmeerklärung.  

2.4 Die Reservierung einer Leistung (Ticket) durch den Kunden ist ein verbindliches Angebot nach § 145 BGB auf Abschluss eines Vertrages. Voraussetzung ist die Verfügbarkeit der Leistung, die Leistung einer Anzahlung sowie das ordnungsgemäße Abschließen des Buchungsprozesses. VI List berechtigt, eine Reservierung/ Buchung ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere keine Anzahlung geleistet wurde.

2.5  Die konkreten Bestell- bzw. Stammdaten des Kunden werden bei VIL gespeichert. Der Kunde kann unter Verwendung der E-MailAdresse support@vil.schule bzw. telefonisch unter der Servicehotline 02173 99 38 278 mit VIL in Verbindung treten, um z.B. die Adresse, Anschrift oder den Buchungszeitraum bzw. die Zahlungsart zu ändern. Dies geschieht im E-Commerce-Prozess zur Sicherheit des Kunden, über eine verschlüsselte Datenübertragung (TSL/ SSL - Transport Layer Security/ Secure Sockets Layer).

2.6  VIL sind unverzüglich alle für die Geschäftsbeziehung wesentlichen Tatsachen anzuzeigen, insbesondere Änderungen des Namens, der Anschrift, des Gegenkontos, der Verfügungs- oder Verpflichtungsfähigkeit des Kunden oder der für ihn vertretungsberechtigten Personen sowie bekannt gegebenen Vertretungs- oder Verfügungsbefugnisse (insb. Ansprechpartner). Unterlässt der Kunde die Mitteilung der Änderung seiner Vertragsdaten schuldhaft, hat er die Kosten für die Ermittlung der zur Ausführung des Vertragsverhältnisses notwendigen Daten zu tragen.  

2.7 Sollte sich herausstellen, dass der Kunde VIL fehlerhafte und/oder unvollständige Informationen (z.B. zur Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen/ Tauglichkeit des Kunden bzw. Teilnehmers) über die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen mitgeteilt hat oder trotz deren Anforderung wesentliche Informationen über die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen nicht vollumfänglich oder teilweise zugänglich gemacht hat und VIL als Folge der mangelhaften Informationsbeschaffung Mehrkosten entstehen, die vor Vertragsschluss nicht absehbar waren, ist VIL berechtigt, Nachverhandlungen mit dem Ziel einer angemessenen und dem Kunden zumutbaren Anpassung der Vergütung und/oder Leistungsbeschreibung zu fordern. Sollten sich die Vertragsparteien nicht einigen können, ist VIL berechtigt die vertragsgegenständlichen Leistungen auszusetzen und/oder den Vertrag ganz oder teilweise aus wichtigem Grund zu kündigen.  

3. Teilnahmevoraussetzungen sowie Mitwirkungspflicht des Kunden

3.1 Teilnahmeberechtigt sind Kunde sowie die gesonderten Teilnehmer. Nutzungsberechtigte Personen müssen folgende Mindestvoraussetzungen erfüllen:

  • Der VIL-Bildungskoffer ist für Personen ab einem Alter von 10 Jahren geeignet
  • Erfüllung der gesondert vor der Teilnahme geschilderten körperlichen und geistigen Konditionen sowie
  • erforderlich Teilnahme an einer Schulung/ Einweisung vor Beginn der Leistungen von VIL sowie
  • Akzeptanz der Allgemeinen Nutzungsbedingungen für Teilnehmer (siehe hierzu Teil D).

3.2 Leistungstermine und -fristen sind nur verbindlich, wenn sie von VIL bestätigt worden sind. Der Kunde verpflichtet sich, die Notwendigkeit etwaiger Terminverschiebungen rechtzeitig mitzuteilen, um VIL eine entsprechende Disponierung zu ermöglichen.  

3.3 Unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereichs der VIL liegende und nicht zu vertretende Ereignisse wie höhere Gewalt entbinden VIL für deren Dauer von der Pflicht zur Leistung. Vereinbarte Leistungsfristen verlängern sich um die Dauer der Störung; vom Eintritt der Störung wird der Kunde in angemessener Weise unterrichtet. Ist das Ende der Störung nicht absehbar oder dauert sie länger als einen Monat, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag zu kündigen bzw. zu beenden. Dies gilt entsprechend, wenn die genannten Umstände bei einem Subauftragnehmer der VIL eintreten.

3.4 Der Kunde hat VIL alle zur Ausführung der Leistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen (insbesondere sofern angefordert Legitimationspapiere) rechtzeitig mitzuteilen bzw. zur Verfügung zu stellen, etwa vereinbarte Anzahlungen vereinbarungsgemäß zu zahlen, Genehmigungen und Freigaben zu erteilen sowie sonst erforderliche Mitwirkungshandlungen vorzunehmen.  

3.5 Der Kunde stellt VIL von allen Ansprüchen Dritter (einschließlich der Kosten der Rechtsverfolgung) frei, welches aufgrund von Verstößen gegen die vorstehenden Pflichten bzw. die Allgemeinen Nutzungsbedingungen für Teilnehmer bestehen bzw. geltend gemacht werden.

4. Vergütung und Zahlungsbedingungen

4.1 Haben sich die Vertragsparteien nicht auf eine bestimmte Vergütung geeinigt, so bestimmt sich diese nach der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste von VIL bzw. wenn eine derartige nicht vorhanden ist nach der üblichen Vergütung (im Sinne von §§ 611, 632 Absatz 2 BGB) zuzüglich Nebenkosten sowie der gesetzlichen Umsatzsteuer. Skonti werden nicht gewährt.

4.2 Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten folgende Zahlungsbedingungen:  

4.2.1 Die Anzahlung ist bei Vertragsschluss; die Restzahlung vor dem Leistungsbeginn fällig.

4.2.2 VIL wird dem Kunden eine Rechnung über die erbrachten vertragsgegenständlichen Leistungen (ausschließlich elektronisch und/oder in Textform) zukommen lassen. Die Forderungen sind mit Rechnungslegung zahlbar, es sei denn, VIL weist in der Rechnung eine gesonderte Zahlungsfrist aus. Bei Verwendung eines Treuhandservice/ Zahlungsdienstleisters (z.B.: PayPal) ermöglicht es dieser VIL und dem Kunden, die Zahlung untereinander abzuwickeln. Dabei leitet der Treuhandservice/ Zahlungsdienstleister die Zahlung des Kunden an VIL weiter. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des jeweiligen Treuhandservices/ Zahlungsdienstleisters

4.2.3 Leistet der Kunde nicht innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Rechnung bzw. nicht innerhalb der in der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsfrist oder leistet der Kunde nicht innerhalb eines anderweitig vereinbarten Zahlungsziels, gerät er gemäß § 286 Abs. 2 Nr. 1 bzw. 2 BGB ohne weitere Mahnung in Verzug, mit der Folge, dass gemäß § 288 BGB Verzugszinsen geschuldet werden.  

4.3 VIL Gerät der Kunde mit seinen Zahlungspflichten in Verzug, berechnet VIL für jede Mahnung eine Mahngebühr (in Höhe von mindestens 3,00 €). behält sich die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens vor bzw. die Möglichkeit der Verweigerung der Leistung/ Stornierung nach 3.3 vor.  

4.4 Der Kunde hat Einwendungen gegen die Abrechnung der von VIL erbrachten Leistungen innerhalb von fünfzehn (15) Werktagen nach Zugang der Rechnung schriftlich zu erheben. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Rechnung als vom Kunden genehmigt. VIL verpflichtet sich den Kunden bei Beginn der Frist auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinzuweisen;

5. Haftung der Vertragsparteien

5.1 Bei Schäden an den zur Verfügung gestellten Leistungsmitteln sowie Verletzungen der Allgemeinen Nutzungsbedingungen haftet der Kunde grundsätzlich nach den allgemeinen Haftungsregeln.  

5.2 VIL haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, auf Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen in voller Höhe nur für Schäden des Kunden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten, arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien sowie zugesicherten Eigenschaften der Beschaffenheit und/oder Haltbarkeit, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Ansprüche aus Produkthaftung sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen.

5.3 Bei der fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet VIL- unbeschadet der in 5.2 genannten Fälle - nur begrenzt auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Bei Kardinalpflichten handelt es sich um Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

5.4 Mehrere Schadensfälle, die die gleiche Schadensursache haben, gelten als ein Schadensereignis (Fortsetzungszusammenhang/ Tateinheit).

5.5 VIL stellt die vertragsgegenständlichen Leistungen zur Nutzung durch den Kunden lediglich zur Verfügung und haftet nicht für Schäden, die dem Kunden durch die Nutzung dieser (Zweckverfehlung wie beispielhaft ein Lernerfolg) entstehen.  

5.6 Im Übrigen ist die Haftung der VIL für Sach- und Vermögensschäden (insbesondere entgangenen Gewinn, vergebliche Aufwendungen, mittelbare Schäden sowie Mangelfolgeschäden) ausgeschlossen. Soweit anwendbar bleiben gesetzlich zwingende Haftungsregelungen hiervon unberührt.

5.7 Soweit die Haftung der VIL gegenüber dem Kunden beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies entsprechend für gesetzliche Vertreter, Arbeitnehmer, freie Mitarbeiter und sonstige Erfüllungsgehilfen der VIL.

6. Verjährung

6.1 Nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren Ansprüche beruhend auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handeln von VIL, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von VIL sowie Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

6.2 Für alle übrigen vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche gegenüber VIL beträgt die Verjährungsfrist ein (1) Jahr. Die gleiche Frist gilt für sonstige Gewährleistungsrechte des Kunden.

7. Datenschutz und Vertraulichkeit  

7.1 VIL verpflichtet sich alle vertraulichen Informationen zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und nur im Rahmen der vereinbarten Zweckbestimmung zu verwenden sowie die geltenden Bestimmungen des Datenschutzes und der Datensicherheit zu wahren.

7.2 Sämtliche mitgeteilten ausschließlich personenbezogenen Daten werden gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bedingungen erhoben, verarbeitet oder genutzt (Einzelheiten hierzu sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen – einsehbar unter https://www.vil.schule/datenschutz/).  

7.3 Im Rahmen der Abwicklung von Zahlungen (vgl. 5.), wie auch der Leistungen können personenbezogene Daten des Kunden an die jeweiligen Empfänger zweckgebunden weitergegeben und durch diese verarbeitet werden. Eine Nutzung für fremde Geschäftszwecke (z.B. Werbung und Adresshandel) erfolgt nicht.

7.4 Vertrauliche Informationen dürfen durch den Kunden nicht verarbeitet werden durch

  • unbefugten Zugang zu, unbefugte Aneignung oder unbefugtes Kopieren der Informationsträger die die vertraulichen Informationen enthalten oder aus denen sich die Vertrauliche Informationen ableiten lassen, oder  
  • jedes sonstige Verhalten, dass unter den jeweiligen Umständen nicht dem Grundsatz von Treu und Glauben unter Berücksichtigung der anständigen Marktgepflogenheit entspricht.

ein Beobachten, Untersuchen, Rückbauen oder Testen eines Produkts oder Gegenstands, das öffentlich verfügbar gemacht wurde oder sich im Besitz des Beobachtenden, Untersuchenden, Rückbauenden oder Testenden befindet (Verbot der Entschlüsselung).

7.5  Die VIL weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass die VIL unter Umständen Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch Dritte sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Datenverkehr einzusehen. Für die Sicherheit und die Sicherung der gespeicherten Daten ist der Kunde vollumfänglich verantwortlich, es sei denn die VIL hat diese Leistungen für den Kunden übernommen.

7.6  Dem Kunden ist bewusst, dass es sich bei der Leistungserbringung um eine Auftragsverarbeitung gem. Art. 28 DS-GVO handeln kann. Insoweit ist der Kunde für die Einhaltung der Vorschriften der DS-GVO bzw. des BDSG und anderer Vorschriften über den Datenschutz „Verantwortliche Stelle“. Gleichfalls erklärt die VIL, dass die technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO dem Grunde nach eingehalten werden.

7.7  Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass dies entsprechend den datenschutzrechtlichen Bedingungen geschieht und stellt im Fall eines Verstoßes die VIL von Ansprüchen Dritter frei.

8.  Vertragslaufzeit und -beendigung bei Dauerschuldverhältnissen

8.1 Soweit kein Termin für den Beginn der vertragsgegenständlichen Leistungen vereinbart ist, beginnt die Vertragslaufzeit mit dem Abschluss aller relevanten Vertragsdokumente durch beide Parteien bzw. der Leistungserbringung.

8.2 Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Kunden eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag jeweils um die vereinbarte Zeit oder Mindestlaufzeit, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Ablauf der bestimmten Zeit oder Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wird.

8.3 Ist für Dauerschuldverhältnisse kein Ende der jeweiligen Laufzeit vereinbart, kann der jeweilige Leistungsteil neben den in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen angeordneten Fällen durch den Kunden mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende und durch VIL innerhalb von einem Monat zum Kalendervierteljahr ordentlich gekündigt werden.  

8.4 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Vor der Kündigung aus wichtigem Grund ist diese schriftlich anzudrohen. Die vertragsbrüchige Vertragspartei ist schriftlich abzumahnen, und ihr ist Gelegenheit zu geben, innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Abmahnung die den wichtigen Grund begründenden Missstände zu beheben. Einer Abmahnung bedarf es insbesondere nicht, wenn

  • der Kunde die Erfüllung der ihm obliegenden Leistungen ernsthaft und endgültig verweigert;
  • mit der Zahlung der geschuldeten Entgelte oder eines nicht unerheblichen Teiles hiervon mehr als 14 Tage in Verzug gerät;  
  • der Kunde, dessen Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen schuldhaft gegen wesentliche Bestimmungen der vertraglichen Bestimmungen (inkl. der AGB, Leistungsbeschreibungen, BVB, nutzungsrechtsvorgaben, Teilnahmebedingungen) verstoßen;  
  • der Kunde bei der Nutzung der Leistungen gegen Strafvorschriften verstößt oder diesbezüglich dringender Tatverdacht besteht;
  • in der Person des Kunden ein Wechsel eintritt, eine Firmenveräußerung erfolgt oder aber sich die gesellschaftsrechtlichen Verhältnisse derart ändern, dass berechtigte Zweifel an der Zuverlässigkeit und der Leistungsfähigkeit des Kunden bestehen und
  • wenn über das Vermögen des Kunden ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wurde, ein solcher mangels Masse abgelehnt wurde, Vollstreckungen gegen erfolglos geblieben sind, oder Vollstreckungsmaßnahmen ausgebracht und nicht innerhalb eines Monats aufgehoben (z.B. Aufhebung des Arrestes) wurden.

8.5 Jedwede Kündigung bedarf zur Wirksamkeit der Textform. Die Geltung von § 545 BGB ist ausgeschlossen. Eine Kündigung vom Kunden gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr.1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn VIL ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie durch VIL verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Kunden gegeben ist.

8.6 Mit der Kündigung eines Einzelvertrages ist die VIL berechtigt gleichzeitig alle mit dem Kunden abgeschlossenen weiteren Einzelverträge zu kündigen. Soweit für einen Einzelvertrag eine Mindestlaufzeit vereinbart wurde, vor deren Ablauf der betreffende Vertrag nicht gekündigt werden kann, gilt dieser bis zu dem Zeitpunkt fort, zu dem der betreffende Einzelvertrag erstmalig ordentlich gekündigt werden kann.

8.7  Für den Fall einer vereinbarten Laufzeit und bei Erfolgen der Kündigung aus einem durch den Kunden zu vertretenden Grund, ist der Kunde ungeachtet der Beendigung der Leistungen von der VIL verpflichtet, die vereinbarte Vergütung bis zu dem nächstmöglichen ordentlichen Kündigungstermin zu leisten; dem Kunden bleibt jedoch der Nachweis vorbehalten, dass die VIL durch die vorzeitige Vertragsbeendigung kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung weiterer Schäden durch die VIL bleibt hiervon unberührt.

8.8 Nach gesonderter Vereinbarung erbringt die VIL soweit möglich die erforderlichen Leistungen, die zur Überleitung der vertragsgegenständlichen Leistungen auf den Kunden oder einen vom Kunden benannten Dritten erforderlich sind (z.B. Durchführung von Schulungen) für einen Zeitraum von bis zu sechs [6] Monaten nach Beendigung eines Einzelvertrages. Details der Unterstützungsleistungen werden die Vertragsparteien in einer Beendigungsvereinbarung regeln. Die Beendigungsvereinbarung werden die Vertragsparteien spätestens zwölf (12) Monate vor dem Ende eines Einzelvertrages oder, im Fall einer Kündigung, unmittelbar nach Abgabe der Kündigungserklärung abschließen. Die von der VIL im Rahmen der Unterstützungsleistungen zu erbringenden zusätzlichen Leistungen werden, soweit nicht abweichend vereinbart, nach Aufwand gemäß den dann gültigen Konditionen (vgl. 6.) abgerechnet.

8.9  Reicht der Regelungsgehalt einzelner Bestimmungen über die Vertragslaufzeit hinaus (bspw. Haftungsfreistellungen, beschränkungen, Urheberrechte, Datenschutz und Vertraulichkeit) dann bleiben diese Regelungen auch über die Vertragslaufzeit wirksam.

Mit der Vertragsbeendigung - gleich aus welchem Rechtsgrund - entfallen die im Rahmen der Leistungserbringung der VIL bzw. Dritten gewährten Nutzungsrechte oder Lizenzen.

C. Besondere Vertragsbedingungen für den Bildungskoffer

9. Anwendungsbereich/ Leistungsbeschreibung

9.1  Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten hinsichtlich der jeweiligen Leistungsbestandteile grundsätzlich die folgenden Regelungen:  

9.1.1 Ist die Überlassung von Software vereinbart, gilt neben den Bestimmungen zur Rechtseinräumung (vgl. Ziffer 10) Folgendes: Die Software wird dem Kunden zur bestimmungsgemäßen Nutzung überlassen. Er ist berechtigt, von der Software eine Kopie zu Sicherungszwecken und, soweit vereinbart, Kopien zur Softwareverteilung herzustellen. Die einer ordnungsgemäßen Datensicherung dienenden Vervielfältigungen der Software sind Teil des bestimmungsgemäßen Gebrauchs. Werden die Nutzungsrechte auf eine vertraglich definierte Hard- und/oder Softwareumgebung beschränkt, bedarf eine hiervon abweichende Nutzung der Zustimmung der VIL.  

9.1.2 Soweit durch VIL die Erbringung von Dienstleistungen geschuldet ist (wie z.B. Customizing/ Parametrisierung bzw. Dokumentation), trägt der Kunde die Projekt- und Erfolgsverantwortung.  

9.1.3 Soweit die VIL kostenfreie Zusatzleistungen zur Verfügung stellt, hat der Kunde auf ihre Erbringung keinen Erfüllungsanspruch. Über die Einstellung der unentgeltlichen Leistungen wird die VIL den Kunden soweit möglich informieren. 9.2 VIL wird im Rahmen der technischen sowie organisatorischen Möglichkeiten die zur Leistungserbringung eingesetzten Dritt- und oder Eigenanwendungen (insbesondere Individual- und Standardsoftware) jeweils in der neuesten zur Verfügung gestellten Version einsetzen, wenn dies dem Kunden zumutbar ist (gleichwertige Erfüllung der Leistungsmerkmale). Soweit nichts anders bestimmt, informiert die VIL den Kunden vor einem Versionswechsel unter Beachtung einer angemessenen Frist.  

9.3 Dem Kunden ist bekannt, dass die Leistungen der VIL Bausteine bzw. Elemente von Freier bzw. Open Source Software enthalten können. Soweit möglich wird die VIL den Kunden auf eine schriftliche Nachfrage hierüber aufklären.

9.4 Die VIL wird soweit erkennbar dem Kunden unverzüglich mitteilen, wenn Vorgaben des Kunden in nicht unwesentlichem Umfang fehlerhaft, unvollständig, widersprüchlich oder objektiv nicht ausführbare oder beigestellte Systemkomponenten nicht vertragsgemäß sind. Sie ist jedoch nicht verpflichtet, die Vorgaben und Beistellungen weitergehend zu untersuchen und zu prüfen, als dies für die Erstellung der vertraglichen Leistungsbestandteile erforderlich ist.

9.5 Dem Kunden ist bekannt, dass die Leistungen der VIL Änderungen aufgrund von technischen Neuentwicklungen sowie möglichen gesetzlichen und/oder behördlichen Neuregelungen unterliegen können. Leistungen für den Kunden können daher von der VIL dem jeweiligen technischen Entwicklungsstand angepasst werden. Dies gilt nicht, wenn die Erfüllung der Durchführung der vereinbarten Leistungen nicht unzumutbar beeinträchtigt oder unmöglich wird und die Anpassung dem Kunden unter Berücksichtigung aller Umstände bzw. seiner berechtigten Interessen nicht zumutbar ist.

9.6 Leistungstermine und Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie von der VIL bestätigt worden sind und der Kunde der VIL alle zur Ausführung der Leistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig mitgeteilt bzw. zur Verfügung gestellt, etwa vereinbarte Anzahlungen vereinbarungsgemäß gezahlt, Genehmigungen und Freigaben erteilt sowie sonst erforderliche Mitwirkungshandlungen vorgenommen hat. Bei nach dem Vertragsschluss erteilten Zusatz- oder Erweiterungsaufträgen verlängern sich die Fristen entsprechend. Kommt der Kunde seinen Mitteilungs- und Mitwirkungspflichten (z.B. gemäß 3.3) nicht in ausreichendem Maß nach und verzögert sich hierdurch die Durchführung der vertraglichen Leistungspflichten der VIL, so verlängern sich die vereinbarten Fristen automatisch angemessen, mindestens jedoch um den Zeitraum der Verzögerung.

9.7 Sind zur Herstellung der Leistungsbereitschaft/ Gebrauchstauglichkeit der von VIL geschuldeten Leistung Mitwirkungshandlungen des Kunden erforderlich, so werden diese Leistungen von der VIL nicht geschuldet. Sofern von der VIL Unterstützungsleistungen angeboten werden und der Kunde diese in Anspruch nehmen möchte, ist eine gesonderte vertragliche Vereinbarung zu treffen.  

9.8 Die VIL kann den Zugang zu den Leistungen vorübergehend einstellen oder beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Interoperabilität der Leistungen und/oder datenschutz-rechtliche Anforderungen dies erfordern.

9.9 Unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereichs von der VIL liegende und nicht zu vertretende Ereignisse entbinden die VIL für deren Dauer von der Pflicht zur Leistung. Vereinbarte Leistungsfristen verlängern sich um die Dauer der Störung; vom Eintritt der Störung wird der Kunde in angemessener Weise unterrichtet. Ist das Ende der Störung nicht absehbar oder dauert sie länger als einen Monat, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Dies gilt entsprechend, wenn die genannten Umstände bei einem Subauftragnehmer von der VIL eintreten.

9.10 Sofern die VIL für die Erbringung ihrer Leistungen auf Liefergegenstände/ Leistungen angewiesen ist, die sie nicht selbst erbringt und die zur Zeit der Auftragserteilung nicht im Lager hat bzw. beschafft werden können, ist die VIL zum Rücktritt vom Einzelvertrag berechtigt, soweit die VIL von ihrem Lieferanten/Subauftragnehmern nicht beliefert wird, die Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat oder die VIL die Leistungen trotz zumutbarer Anstrengungen nicht oder zu wesentlich erhöhten Marktpreisen (im Vergleich zu den im Verkehr üblichen) beschaffen kann. Die VIL wird den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistungen in-formieren und dem Kunden gegebenenfalls bereits erbrachte Gegenleistungen erstatten.  

9.11 Sofern der Kunde im Zusammenhang mit der Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen Adressat von (z.B. hoheitlichen) Genehmigungspflichten ist oder verpflichtet ist, Meldungen gegenüber öffentlichen Hoheitsträgern (z.B. Ministerien, Aufsichtsbehörden) oder sonstigen Dritten abzugeben, wird die VIL soweit möglich alle erforderlichen, ihr zugänglichen Informationen liefern und den Kunden auf dessen Kosten unter-stützen

10.  Allgemeine Pflichten/ Obliegenheiten des Kunden

10.1 Der Kunde ist verpflichtet die geschuldete Vergütung zu zahlen.

10.2 Der Kunde wird die VIL bei der Durchführung der vertraglich geschuldeten Leistungen im erforderlichen Umfang an-gemessen unterstützen, insbesondere die zur Erbringung not-wendigen Daten, (vertrauliche) Informationen zur Verfügung stellen, sowie die erforderlichen Maßnahmen treffen, damit die VIL bzw. deren Subunternehmen gegebenenfalls auch durch Fernzugang (Remote Access) auf die Technik des Kunden und deren jeweilige Systemumgebung/ dessen IT-Systeme zu-greifen kann.

10.3 Der Kunde ist verantwortlich, dass die vertragsgegenständlichen Leistungen entsprechend den für ihre Erbringung relevanten anwendbaren rechtlichen hoheitlichen Rahmenbedingungen (z. B. aufsichtsrechtliche Vorgaben) erbracht werden können. Der Kunde überwacht die hierauf anwendbaren rechtlichen Rahmenbedingungen und teilt der VIL jede Änderung unverzüglich nach deren Ankündigung unter Angabe eventueller Auswirkungen auf die Leistungen schriftlich mit.

10.4 Der Kunde ist für die Administration, Konfiguration, Wartung und Pflege des Leistungsinhaltes (z.B. eingepflegte Teilnehmerdaten/ Informationen und nicht die von der VIL GmbH gegebenenfalls vertraglich zur Verfügung zu stellende Infrastruktur) grundsätzlich selbst verantwortlich. Die VIL ist nicht verpflichtet, die vom Kunden übermittelten und gespeicherten Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hindeuten. Sollten diese Leistungen auch durch die VIL erbracht werden, ist hierzu eine gesonderte Vereinbarung erforderlich.  

10.5 Der Kunde darf durch die von ihm im Zusammenhang mit der Leistungserbringung durch die VIL, veranlassten Maßnahmen nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen.

10.6 Es obliegt dem Kunden, adäquate Datensicherungen durchzuführen und die Leistungsumgebung bzw. IT-Systeme ordnungs-gemäß zu pflegen und zu warten, soweit dies nicht Bestandteil der von der VIL zu erbringenden vertragsgegenständlichen Leistungen ist. Erkennt der Kunde, dass die Datensicherungsmaßnahmen der VIL nicht einer ordnungsgemäßen Datensicherung entsprechen, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen der VIL unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

10.7 Die Leistungen der VIL entbinden den Kunden nicht von seiner Pflicht, die üblichen und anerkannten Sicherheitsstandards einzuhalten, wie z. B. die Verwendung von regelmäßig aktualisierten Anti-Viren-Programmen, eine Plausibilitätsprüfung bei eingehenden Daten, die Datensicherung (es sei denn die VIL hat diese Leistungen für den Kunden übernommen) sowie die regelmäßige Änderung von Passwörtern und eine übliche Zugangs- und Zugriffskontrolle.

10.8 Der Kunde verpflichtet sich die VIL von sämtlichen Ansprüchen freizustellen, die aufgrund von Verstößen gegen die vorstehenden Bedingungen (Ziffer 10.) gegenüber der VIL geltend gemacht werden.

11. Allgemeine Lizenzvereinbarungen, Urheber- und Nutzungsrechte bzw. Drittinhalte

11.1  Der Kunde darf die Leistungen der VIL für eigene Zwecke nutzen. Dritten darf er die Leistungen der VIL nur dann zur Verfügung stellen, wenn die VIL eingewilligt hat bzw. der Teilnehmer/ Nutzer die Teilnahme- sowie Nutzungsbedingungen akzeptiert hat.

11.2 Der Kunde erwirbt bei einer Bereitstellung von (insbesondere Individual-) Software bzw. Inhalte oder Hardware durch die VIL mit Ausnahme der Überlassung auf Dauer (Kaufvertrag) keine Eigentumsrechte. Nachrangig zu den Lizenz- und Nutzungsbedingungen von Dritten/ Herstellern bzw. Urhebern (11.4) bzw. Teilnahmebedingungen der VIL gelten die nachfolgenden Bestimmungen. Die Vereinbarungen mit Dritten können dem Kunden soweit möglich auf Nachfrage zur Verfügung gestellt werden.

11.3 Die einfachen Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen, die von der VIL für den Kunden individuell erstellt werden, gehen mit der vollständigen und vorbehaltslosen Zahlung auf den Kunden über (Individualleistungen). Die VIL räumt dem Kunden - soweit es sich nicht um eine Überlassung auf Zeit handelt - widerruflich, das einfache, nicht ausschließliche, in jeder beliebigen Hard- und Softwareumgebung ausübbare, nicht übertragbare sowie sachlich und räumlich unbegrenzte Recht zur Nutzung und Verwertung sämtlicher für den Kunden entwickelte Arbeitsergebnisse sowie sämtlicher Erweiterungen und Anpassungen dieser Arbeitsergebnisse mitsamt der zugehörigen Dokumentation ein.  Die vorstehende Rechtseinräumung umfasst nicht, das Recht die Arbeitsergebnisse zu eigenen Zwecken oder für Dritte zur Bearbeitung, Änderung (sowie sonstige Umgestaltung), Vervielfältigung, Veröffentlichung und sonstige Verbreitung und Verwertung jedweder Art Dritten zugänglich zu machen sowie nicht das Recht, die Nutzungsrechte zu übertragen und zeitlich und inhaltlich beschränkte oder unbeschränkte Unterlizenzen zu erteilen.

11.4 Nutzungsrechte an Standardprodukten Dritter (insb. Drittinhalte), die im Rahmen der Vertragsdurchführung von der VIL geliefert und gegebenenfalls bearbeitet werden, werden in dem vom Hersteller bzw. Inhaber von Nutzungs-/ Urheberrechten zugelassenen Umfang übertragen. Der Kunde stellt sicher, dass jeder, der Leistungen der VIL und/oder Dritten nutzt, diese Regelungen sowie die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Urheber einhält.

11.5 Dem Kunden ist es möglich eigen und/oder Drittinhalte (z.B. aus Plattformen wie z.B. youtube) für die Nutzung freizugeben bzw. zu beschaffen und oder in die Nutzung einzubinden. Insoweit obliegt es jenem zu prüfen inwieweit Nutzungsrechtevorgaben eingehalten werden.

11.6 Die VIL ist berechtigt, das von ihr während der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen benutzte oder erworbene Knowhow nach freiem Ermessen im eigenen Interesse oder zugunsten Dritter zu benutzen, soweit dadurch nicht geschäftliche oder finanzielle vertrauliche Informationen bzw. personenbezogene Daten des Kunden benutzt oder veröffentlicht werden.

11.7 Der Kunde darf Datensicherungen nach den Regeln der Technik betreiben und hierfür die notwendigen Sicherungskopien der Programme erstellen. Der Kunde ist verpflichtet, Urheberrechtsvermerke der VIL oder Dritten weder zu verändern noch zu entfernen. Er ist nicht berechtigt, die vertragsgegenständlichen Leistungen in anderer Weise als in den Lizenzbestimmungen beschrieben zu nutzen, zu kopieren, zu bearbeiten, zu übertragen, in eine andere Ausdrucksform umzuwandeln (insbesondere Reverse Engineering oder Dekompilieren) oder in anderer Weise zu übersetzen, sofern eine solche Umwandlung nicht durch ausdrückliche gesetzliche Regelungen unabdingbar vorgesehen ist. Die Anwendbarkeit der §§ 69 d, e UrhG bleibt hiervon unberührt.

11.8 Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt erst zu dem Zeitpunkt der vollständigen Zahlung der geschuldeten Vergütung. Bis zu deren vollständiger Zahlung, gestattet die VIL dem Kunden jedoch die Nutzung der Arbeitsergebnisse. VIL kann den Einsatz von Arbeitsergebnissen, mit deren Vergütung sich der Kunde in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen.  

11.9 Soweit dem Kunden zeitlich befristete Nutzungsrechte für die vertragsgegenständlichen Leistungen eingeräumt worden sind oder das Nutzungsrecht auf Zeit (also keine dauerhafte Überlassung) aufgrund der Vertragsbeendigung endet, hat der Kunde Arbeitsergebnisse, eventuelle Kopien sowie alle schriftlichen Dokumentationen und sonstigen Informationen/ Leistungen auf Anforderung an die VIL zurück zu geben bzw. zu löschen, soweit der Kunde nicht gesetzlich zur längeren Aufbewahrung verpflichtet ist.

11.10 Die VIL hat grundsätzlich keinen Anspruch auf die Nutzung von Daten, Anwendungen, vertraulichen Informationen des Kunden. Rechte und Pflichten hieraus unterfallen der ausschließlichen Verantwortung des Kunden. Der Kunde räumt der VIL jedoch ein räumlich unbeschränktes, lizenzgebührenfreies, nicht ausschließliches, alle Nutzungsarten umfassendes Nutzungsrecht an Daten/ Applikationen und sonstigen Informationen ein, sofern dies notwendig ist um die vertragsgemäßen Leistungen zu erbringen. Der Kunde behält alle Rechte, Titel und Rechtsansprüche an seinen und auf seine geschützten Daten, einschließlich aller Daten, bezüglich derer sich der Kunde für eine Integration in die vertragsgegenständlichen Leistungen oder die Anzeige auf einem Dashboard, das mit den Leistungen erstellt wurde, entscheidet.  Die VIL ist gleichwohl berechtigt, die Daten in einem Ausfallrechenzentrum (Backup-RZ) vorzuhalten oder zur Beseitigung von Störungen, Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen.

11.11 Soweit die VIL gesonderte Lizenzgebühren erhebt, richten sich diese grundsätzlich nach der Häufigkeit der Nutzung (zum Beispiel Anzahl der Benutzer), den Ressourcen (zum Beispiel Datenvolumen), der Nutzungsdauer oder einer Kombination aus diesen Parametern.

11.12 Die VIL ist berechtigt, die Übereinstimmung der tatsächlichen Nutzung der von Ihr gelieferten bzw. zur Verfügung gestellten vertragsgegenständlichen Leistungen beim Kunden überprüfen zu lassen (Audit). Die Überprüfung soll nur durch einen gegenüber dem Lizenzgeber bzw. der VIL zur Verschwiegenheit Verpflichteten erfolgen, der Informationen nur insoweit herausgeben darf, als dass Lizenzverstöße vorliegen und soweit diese zur Verfolgung deren notwendig sind. Die Prüfung ist mit einer Frist von mindestens 2 Wochen anzukündigen. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass personenbezogene Daten Dritter dem Auditor grundsätzlich nicht bekannt gegeben werden. Der Kunde wird diesen angemessen unterstützen, d.h. insbesondere die notwendigen Auskünfte erteilen.

11.13 Der Kunde stellt zudem die VIL von jeglichen Ansprüchen Dritter aufgrund von Verfehlungen gemäß den vorstehenden Absätzen vollumfänglich frei. Überdies sind die Kosten vom Kunden zu tragen, sofern ein schuldhafter Verstoß gegen die vorstehenden Bestimmungen festgestellt wird. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

12.  Schutzrechtsverletzung/ Freistellungsanspruch

12.1  Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden Ansprüche wegen der Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts oder Urheberrechts durch die Nutzung der geschuldeten Leistungen der VIL geltend und wird deren Nutzung hierdurch beeinträchtigt oder untersagt, gelten die nachfolgenden Bestimmungen.

12.2  Die VIL wird nach ihrer Wahl und auf ihre Kosten entweder die vereinbarten Leistungen so ändern oder ersetzen, dass sie das Schutzrecht nicht verletzen, aber im Wesentlichen der vereinbarten Leistung in für den Kunden zumutbarer Weise entsprechen oder den Kunden von Lizenzentgelten gegenüber dem Schutzrechtsinhaber oder Dritten freistellen.  

12.3  Voraussetzungen für die Haftung der VIL nach Ziffer 12.2 sind, dass der Kunde die VIL von der Geltendmachung von Ansprüchen Dritter unverzüglich verständigt, die behauptete Schutzrechtsverletzung nicht anerkennt und jegliche Auseinandersetzung einschließlich etwaiger außergerichtlicher Regelungen der VIL überlässt oder nur im Einvernehmen mit dieser führt. Stellt der Kunde die Nutzung aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung ein Anerkenntnis Schutzrechtsverletzung nicht verbunden ist. der behaupteten

12.4  Soweit der Kunde die Schutzrechtsverletzung zu verschulden hat, der Anspruch Dritter darauf beruht, dass der von der VIL geschuldete Leistungsinhalt ohne deren Kenntnis geändert, auf eine sonstige Art und Weise bearbeitet und nicht mit von der VIL zur Verfügung gestellten Leistungen genutzt wurde, sind Ansprüche gegen die VIL ausgeschlossen.  

12.5  Soweit anwendbar bleiben gesetzlich zwingende Haftungsregelungen bzw.  6. hiervon unberührt.

D. Allgemeine Nutzungsbedingungen für Teilnehmer

13. Allgemeine Teilnahmevoraussetzungen

13.1 Dem Kunden/ Teilnehmer ist bekannt, dass die Leistungen der VIL (insbesondere die Inhalte) geistigen Schutzrechte (insbesondere Urheberechten) unterliegen. Entsprechende Nutzungsrechte an Standardprodukten Dritter (insb. Drittinhalte) werden in dem vom Hersteller bzw. Inhaber von Schutzrechten zugelassenen Umfang übertragen. Der konkrete Umfang ist aus dem jeweilig konkreten Vertragsunterlagen (Leistungsbeschreibung/ -bedingungen) ersichtlich. Es ist dem Teilnehmer nicht gestattet den Inhalt ohne Zustimmung zu vervielfältigen, weiterzugeben oder sonstig Dritten ohne Zustimmung zur Verfügung zu stellen.

13.2 Dem Kunden bzw. den Teilnehmern ist bekannt, dass die Leistungen der VIL die psychische und physische Konstitution des Betroffenen beeinträchtigen können. Aufgaben bzw. Leistungen sind grundsätzlich ohne nennenswerten Kraftaufwand lösbar.

13.3 Vor dem Leistungsbeginn wird jeder Teilnehmer auf die ggf. entstehenden gefahren bzw. sich hieraus ergebenden Risiken hingewiesen und soweit möglich Umgang bzw. dem grundsätzlichen von Verhaltensnormen unterrichtet bzw. geschult, respektive belehrt (vgl. bei Leistungen nach 1.2.1 durch VIL).

13.4 Eine Teilnahme ist nur möglich, wenn der Betroffene im Rahmen einer gesonderten Belehrungsbogens sich mit den hieraus ergebenden Risiken (vgl. u.a. 14). ausdrücklich einverstanden erklärt.

13.5 Sämtliche Teilnehmer Leistungsinanspruchnahme sind jederzeit abzubrechen Leistungen zu beenden und/oder zu verlassen.  berechtigt bzw. die angefangene

13.6 Teilnehmern ist es nicht gestattet ohne schriftliche Zustimmung die Leistungen von VIL zu abzufotografieren, abzufilmen, inhaltlich konkretisiert zu beschreiben oder auf eine sonstige Art und Weise öffentlich zugänglich zu machen. Verstößt der Teilnehmer schuldhaft gegen die vorstehende Regelung ist VIL berechtigt, von dem Teilnehmer eine von VIL nach billigem Ermessen festzusetzende Vertragsstrafe zu fordern, welche im Streitfall durch die zuständige Gerichtsbarkeit zu überprüfen ist.   Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen verbleibt vorbehalten.

14.  Besondere Teilnahmevoraussetzungen/ Abgrenzungen

14.1 Dem Kunden bzw. den Teilnehmern ist bekannt, dass die Leistungen der VIL die psychische und physische Konstitution des Betroffenen beeinträchtigen können. Der leistungs- bzw. lerntheoretische Ansatz von VIL kann insoweit mit Einschränkung der körperlichen Unversehrtheit als auch der körperlichen Integrität verbunden sein. Dies umfasst insbesondere:

14.1.1 das virtuelle Betreten von Räumen bzw. Orten (ggf. Hervorrufen von Angstzuständen bzw. Phobien),

14.1.2 die Möglichkeit Teilnehmer virtuell zu Handlungen bzw. Unterlassungen zu bewegen (z.B. Einschränkung der Bewegungsfreiheit bzw. Entschließungsfreiheit)

14.2 VIL begrüßt die Teilnahme von Menschen mit Behinderungen an den angebotenen Leistungen, weist jedoch darauf hin, dass eine Teilnahme in diesem Fall möglicherweise beschwerlich oder unmöglich sein kann; insoweit erbittet VIL sich vor einer Leistungsinanspruchnahme mit VIL abzustimmen. Es obliegt dem der freien Entscheidung des Teilnehmers Leistungen der VIL zu beanspruchen (dies umfasst auch die körperlichen und geistige bzw. motorischen Fähigkeiten und Fertigkeiten). Als grundsätzlich nicht berechtigt gelten Teilnehmer:

14.2.1 mit Herzschriftmachern/ Herzbeschwerden sowie Bluthochdruck bzw. Herz- und Kreislauferkrankungen bzw. Gefäßanomalien),

14.2.2 relevanten Erkrankungen wie Klaustrophobie und/oder Epilepsie,

14.2.3 Personen die unter Drogen bzw. Alkoholeinfluss stehen sowie

14.2.4 sonstigen Störungen des motorischen Bewegungsablaufes bzw. zentralen Nervensystems.

14.3 Teilnehmern ist es unter Berücksichtigung des Vorstehenden grundsätzlich nicht erlaubt:

14.3.1 Leistungen/ Aufgaben mit Krafteinsatz bzw. Gewaltanwendungen zu umgehen.

14.3.2 anderen Teilnehmern am Abbruch der Teilnahme zu hindern bzw. die zu Handlungen/ Unterlassungen gegen Ihren Willen zu zwingen,

14.3.3 technische Vorkehrungen (wie z.B. Kabel, Brillen etc.) zu versperren, zu umgehen und/oder mutwillig bzw. vorsätzlich zu zerstören bzw. zu beschädigen.

14.4 Der Teilnehmer versichert, dass er für die Inanspruchnahme der Leistungen körperlich unversehrt und in der Lage ist, jene auf eigene Gefahr und eigenes Risiko zu beanspruchen. Die VIL haftet unter Beachtung von Ziffer. 6. der AGB nicht gegenüber Teilnehmern für Schäden an Sachen bzw. dem Körper, Leib Leben oder Gesundheit bzw. Beeinträchtigungen die infolge des eigenen risikoaffinen Handelns der Teilnehmer entstehen und/oder entstehen können.  

E. Schlussbestimmungen

15. Schlussbestimmungen

15.1 Änderungen oder Ergänzungen der Bedingungen bedürfen der Schriftform. Sollte VIL nicht auf der vollständigen und/oder teilweisen Einhaltung bzw. Erfüllung einer der Bedingungen oder Bestimmungen sowie der ergänzenden Regelungen bestehen, ist dies nicht als Anerkenntnis der Verletzungshandlung bzw. Verzicht auf eine künftige Anwendung der betreffenden Bedingung, Bestimmung, Option, des betreffenden Rechts oder Rechtsbehelfs zu verstehen.

15.2 Der Kunde kann gegenüber Vergütungsansprüchen VIL nur mit rechtskräftig festgestellten oder von VIL anerkannten Forderungen aufrechnen.  

15.3 Die Abtretung oder Verpfändung von dem Kunde gegenüber der VIL zustehenden Ansprüchen oder Rechten ist ohne Zustimmung der VIL ausgeschlossen.  

15.4 Es gilt ausschließlich des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts (insbesondere des UN-Kaufrechtes – United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods, CISG bzw. Kollisionsrechtes, IPR).  Erfüllungsort (sowie Gerichtsstand für den Fall das der Kunde Kaufmann, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist) für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von VIL. Die VIL ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.

15.5 Die Nichtigkeit, Undurchsetzbarkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Bedingungen, auch sofern diese später aufgenommen oder in einem Nachtrag geregelt werden, berührt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht. Anstelle der unwirksamen, nichtigen oder undurchsetzbaren Bedingung gilt eine Bedingung als vereinbart, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was nach dem Sinn und Zweck der unwirksamen, nichtigen oder undurchsetzbaren Bedingungen wirtschaftlich gewollt ist. Gleiches gilt für unbeabsichtigte Regelungslücken; in einem solchem Fall gilt eine Bedingungen als vereinbart, die dem am nächsten kommt, was nach dem Sinn und Zweck des vorliegenden Vertrages geregelt worden wäre, wenn die Parteien von der Regelungslücke gewusst hätten; oder sollte eine Bedingung hinsichtlich einer Zeitspanne oder eines festgelegten Verhaltens unwirksam sein.

AGB VIL GmbH Schule - V.3.0 Stand 27.04.2020

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